Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gruende ich eine GmbH

Im Rahmen des Oberthemas „Ratgeber Firmengründung in der Schweiz“ informieren wir Sie über verschiedene Unternehmensrechtsformen. Dieses Mal steht das Thema Wie gründe ich eine GmbH? im Mittelpunkt.

Die Rechtsform GmbH bietet viele Vorteile

So ist zum Beispiel jegliche persönliche Haftung mit dem privaten Vermögen ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftskapital. Zusätzlicher Anreiz ist das geringe Mindestkapital in Höhe von 20000 Franken. Das ist ideal für Kleinunternehmer. Die freie Namenswahl ist ein weiterer Grund für viele Unternehmensgründer die Rechtform GmbH zu wählen. Der Name der Gesellschafter muss nicht im Firmennamen enthalten sein. Lediglich der Zusatz „GmbH“ oder „mbH“ ist Pflicht. Neu: seit dem 1.Januar 2008 kann eine GmbH auch durch eine Einzelperson gegründet werden. Das alte Recht erforderte mindestens zwei Gründungsmitglieder.

Doch wie läuft die Gründung einer GmbH in der Schweiz ab?

Was müssen Sie beachten, wenn Sie in der Schweiz eine GmbH gründen möchten? Am Anfang steht der Zusammenschluss der Gründer (mindestens 1 Person). Als zweiter Schritt folgt die Festlegung der Firma und des Firmensitzes. Der nächste Schritt besteht in der Eröffnung der Konten. Bestimmung der Höhe, Aufteilung sowie Einzahlung des Stammkapitals folgen. Nun können Sie die Gründungsunterlagen aufsetzen und einholen z.B. öffentliche Urkunde, Statuten, und Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank. Anschließend müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Organe bestellen: die Gesellschafterversammlung, das oberste Organ vergleichbar mit der Generalversammlung der Aktionäre bei einer Aktiengesellschaft, die Geschäftsführung, die verwaltende Aufgaben übernimmt und die unabhängige Revisionsstelle, die jährlich die Buchhaltung auf ihre Richtigkeit überprüft. Nun folgt der eigentliche Gründungsakt. Die konstituierende Gesellschafterversammlung, deren Aufgabe es ist die festgesetzten Statuten zu genehmigen und die Einzahlung des Stammkapitals zu prüfen, tritt zusammen. Deren Beschlüsse werden von einem Notar festgehalten. Jetzt fehlt nur noch ein letzter Schritt: das Einreichen der Gründungsunterlagen beim Handelsregisteramt. Daran schließen sich die konstitutive Eintragung ins Handelsregister und die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt an.

Die Gründung einer GmbH & Co. KG ist in der Schweiz nicht möglich. Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Kommanditgesellschaft, deren Gründung nur im deutschen und österreichischen Recht erlaubt ist.