Wann Einzelunternehmen gründen?

Wann Einzelunternehmen gruenden

Personen, die in der Schweiz Einzelunternehmen gründen, können dies unbürokratisch in relativ kurzer Zeit tun. Auch online ist Unternehmen gründen Schweiz möglich (z. B. über bebufina.ch).

Vorteile eines Schweiz Einzelunternehmen

Eine Einzelfirma in der Schweiz zu haben, bietet viele Vorteile. Da es sich dabei um einen Kleinstbetrieb ohne oder mit nur sehr wenigen Mitarbeitern handelt, ist die Firmenstruktur transparent. Für den Firmeninhaber ist die Tätigkeit in seiner Firma unkompliziert und flexibel, da er seine Entscheidungen allein treffen kann. Darüber hinaus hat er sich auch nicht an gesellschaftsrechtliche Bestimmungen zu halten, wie es beispielsweise die Gründer von Kapitalgesellschaften tun müssen. Außerdem benötigt er für die Firmengründung kein Mindestkapital. Da er alleiniger Eigentümer seiner Firma ist, hat er auch die volle Entscheidungsgewalt über das Geschäftsvermögen. Er muss nicht einmal seinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Vorbereitungen Unternehmen gründen Schweiz

Als Erstes sollten Sie eine Recherche im Firmenzentralregister durchführen, ob der von Ihnen gewählte Firmenname noch verfügbar ist. Außerdem ist eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit Ihres Unternehmens beim kantonalen Handelsregisterführer und die Klärung der Anerkennung der Selbstständigkeit durch die SVA Zürich obligatorisch.

Gründung Einzelunternehmen in der Schweiz

Da das Einzelunternehmen mit der Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit gegründet ist, ist ein Handelsregister-Eintrag nicht erforderlich. Dies ist jedoch dann der Fall, wenn Sie eine kaufmännische Tätigkeit ausüben und mit Ihrem Unternehmen einen Jahres-Bruttoumsatz von mehr als CHF 100'000 erwirtschaften. Die Anmeldung zum Eintrag ins Handelsregister kann persönlich beim kantonalen Handelsregisteramt am Firmensitz oder postalisch erfolgen. Ihre Anmeldung, die auch formlos sein kann, sollte folgendes enthalten: Firmenbezeichnung, Geschäftssitz, Adresse, Firmenzweck, Ihre Personalien und eventuell Angaben zu weiteren Zeichnungsberechtigten. Alle Unterschriften auf der Anmeldung müssen amtlich beglaubigt sein. Der Handelsregister-Auszug liegt Ihnen bereits ca. eine Woche nach der Eintragung vor. Danach sollten Sie sich bei der SVA Zürich als Selbstständiger anmelden.