AG gründen was tun?

AG gruenden was tun

Die Rechtsform Aktiengesellschaft, abgekürzt AG, gehört zu den Kapitalgesellschaften und eignet sich für Firmengründungen mit einem großen Vorhaben, da ein Startkapital von 50.000 Euro notwendig ist. Dabei ist die Haftung lediglich auf das Vermögen der Firma beschränkt. Aufgrund der großen Vorhaben bei der Gründung einer AG werden hohe formale Anforderungen gestellt.

Wie man eine Schweizer Aktiengesellschaft gründen kann

Wer eine AG in der Schweiz gründen möchte, muss zuallererst natürlich den oder die Gründer bestimmen. Hierbei muss mindestens eine Person bestimmt werden, wobei auch mehrere möglich sind, die die Aktien gegen Einlagen übernehmen. Eine AG kann in der Schweiz auch ohne Probleme als kleine AG oder als Ein-Person-AG gegründet werden, wenn diese für einen Existenzgründer bestimmt ist. Bei der Gründung einer AG in der Schweiz muss auch eine Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen, da eine Aktiengesellschaft stets das Ziel nach einem Handelsgewerbe verfolgt.

Sobald die Schritte zu den nötigen Formalitäten führen, die erledigt werden müssen, muss wieder einiges beachtet werden. Natürlich muss der Firmenname mit einem zusätzlichen AG oder als Aktiengesellschaft bezeichnet werden. Es muss auch ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden, welcher notariell beurkundet werden muss. Die Satzung dieses Gesellschaftsvertrags erfordert einige Angaben, die selbstverständlich alle angegeben werden müssen, wenn es um die Gründung geht. Dazu gehören neben den einfach Angaben wie dem Firmenname und dem Sitz, auch Dinge wie beispielsweise die Entscheidung, ob die Aktien auf den Namen oder den Inhaber ausgestellt werden. Angaben wie das vorhandene Startkapital und die Zahl der beteiligten Personen gehören ebenfalls zu den Formalitäten.

Die wichtigsten Schritte nach der AG Gründung

Nach der Gründung einer Schweizer Aktiengesellschaft ist natürlich nicht alles erledigt. So ist beispielsweise eine jährliche Hauptversammlung von Nöten, bei der Dinge wie der Jahresabschluss geregelt werden müssen. Ist eine bestimmte Größe der Gesellschaft vorhanden, so wird eine Prüfung der Jahresabschlüsse vorgeschrieben. Der Vorstand ist nach der Gründung verantwortlich für die AG und wird dabei vom Aufsichtsrat überwacht. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer werden bei einer AG erhoben.